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Fluggastrechteverordnung:
Deine Fluggastrechte auf einen Blick

Wenn es auf Flugreisen zu Problemen kommt, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern mitunter auch teuer. Die Europäische Union hat die Fluggastrechte in einer eigenen Verordnung geregelt. Wenn dein Flug verspätet ist, ausfällt oder dir die Beförderung verweigert wird, stehen dir bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Erfahre alles, was du zu deinen Fluggastrechten wissen musst!

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Fluggastrechteverordnung der EU regelt genau, welche Ansprüche Flugpassagiere bei Verspätungen, Flugausfällen und Nichtbeförderung haben.
  • Abhängig von der Flugdistanz sehen die Fluggastrechte Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro vor – unabhängig vom Flugpreis. Hinzu kommen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Übernachtungen.
  • EUflight sorgt dafür, dass du deine Entschädigung als Expresszahlung erhältst. So musst du weder darauf warten noch musst du dich mit der Airline herumschlagen.


Technische Probleme, Überbuchungen, Streiks oder Unwetter – es gibt zahlreiche Gründe für Flugverspätungen, Flugausfälle und andere Unregelmäßigkeiten auf Flugreisen. Die Statistiken zeigen: Immer mehr Passagiere leiden unter verspäteten oder ausgefallenen Flügen.

Die gute Nachricht: Die Europäische Union (EU) hat die Fluggastrechte wie keine andere Region gestärkt und klar geregelt. Dadurch ist zweifelsfrei klar, wie ein Fluggast entschädigt werden muss, wenn es zu Problemen beim Flug kommt – zumindest theoretisch. Denn in der Praxis stellen sich die Fluggesellschaften trotz der klaren Rechtslage häufig quer und verweigert Entschädigungsleistungen.

 

Express-Entschädigung nach EU-Recht: Geld sofort!

Wir sorgen dafür, dass du so schnell wie möglich zu deiner Entschädigungszahlung kommst. Mit unserer Express-Entschädigung unterscheiden wir uns signifikant von anderen Fluggasthelfern. Denn wir zahlen dir deine Entschädigung nach einer kurzen Prüfung sofort aus – ganz ohne lange Wartezeit und lästige Bürokratie.

Übrigens: Auch wenn dein Flug schon länger zurück liegt, kannst du deine Ansprüche geltend machen. Du hast drei Jahre Zeit!

Wer regelt die Fluggastrechte?

Die Fluggastrechte sind im europäischen Rechtsraum zu wesentlichen Teilen in der sogenannten EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) geregelt. International werden sie durch das Montrealer Übereinkommen ergänzt.

Überblick: Wann dir nach EU-Recht eine Entschädigung zusteht

  • Flugstrecke: Der Flug muss in der EU gestartet sein. Startet er außerhalb, landet aber in der EU, muss die Airline ihren Sitz in der EU haben.
  • Verspätung: Die Ankunft am Zielflughafen muss mindestens 3 Stunden verspätet sein – maßgeblich ist der Zeitpunkt des Öffnens der Türen! Die konkrete Abflugzeit spielt für die Verspätung keine Rolle.
  • Annullierung: Der Fluggast wurde innerhalb der 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert, ohne dass eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wurde.
  • Nichtbeförderung: Dem Passagier wurde trotz bestätigter Buchung der Zutritt in den Flieger verweigert – z. B. wegen Überbuchung.
  • Herabstufung: Der Fluggast ist in eine niedrigere Klasse herabgestuft worden.

Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung wurde 2004 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und ist seit dem 17. Februar 2015 in Kraft. Nachdem zwei Luftfahrtverbände gegen das Übereinkommen geklagt haben, hat der Europäische Gerichtshof 2006 seine Gültigkeit bestätigt. Seither gilt die Verordnung unverändert fort.

Die Verordnung regelt, welche Rechte Reisende bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung haben. Ihr vollständiger Titel lautet:

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

Laut der EU-Verordnung sind „Nichtbeförderung und Annullierung oder eine große

Verspätung von Flügen sind für die Fluggäste ein Ärgernis und verursachen ihnen große Unannehmlichkeiten“.

Ziel der Verordnung ist es daher, die „festgelegten Schutzstandards zu erhöhen, um die Fluggastrechte zu stärken und um sicherzustellen, dass die Geschäftstätigkeit von Luftfahrtunternehmen in einem liberalisierten Markt harmonisierten Bedingungen unterliegt.“

Bei welchen Flügen findet die EU-Fluggastrechte Anwendung?

Die Vorschriften der EU-Fluggastrechteverordnung werden grundsätzlich bei folgenden Flugverbindungen angewendet:

  • Flüge innerhalb der EU, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Wichtig ist, dass bei flugbedingten Problemen noch keine Leistung (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Airline) für dieselbe Reise nach den Rechtsvorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden. Eine Entschädigung kann demnach nicht mehrfach auf verschiedenen Rechtsgrundlagen eingefordert werden.

Merke

Die Fluggastrechte-VO gilt für sämtliche Flüge, die innerhalb der Europäischen Union angetreten werden. Keine Anwendung finden die Vorschriften der Fluggastrechte-VO auf Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Luftfahrtunternehmen in die EU.

In welchen Ländern finden die Fluggastrechte Anwendung?

Die Fluggastrechteverordnung wird von allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet. Zudem gilt sie für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union, in den EWR-Mitgliedsstaaten Island und Norwegen oder in der Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen innerhalb der EU als Ziel haben.

Welche Fluggastrechte habe ich bei einer Verspätung meines Flugs?

Flugverspätungen sind der häufigste Fall von Unregelmäßigkeiten bei Flügen. Die Fluggastrechteverordnung sieht eine sogenannte Ausgleichszahlung vor, wenn der Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Entscheidend ist hierbei nicht der Abflug, sondern die Ankunft. Liegt die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel mehr als drei Stunden hinter der bei der Buchung angegebenen geplanten Ankunftszeit, steht im Rahmen der Fluggastrechteverordnung eine Entschädigungszahlung zu.

Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Distanz der gesamten Flugstrecke ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Die Höhe des tatsächlichen Flugpreises spielt dabei keine Rolle. Die konkreten Entschädigungshöhen findest du hier auf unserer Seite zu Flugverspätungen.

Neben der finanziellen Entschädigung stehen dir ebenfalls abhängig von der Länge der Flugstrecke ab zwei bis vier Stunden sogenannte Betreuungsleistungen zu. Dabei handelt es sich um Mahlzeiten und Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten und ggf. eine Hotelübernachtung mit Transfer.

Fluggastrechte

Welche Fluggastrechte habe ich bei einer Annullierung meines Flugs?

Wird dein Flug gestrichen oder gecancelt, hast du die Wahl:

  1. Du kannst dir den Preis des Flugtickets erstatten lassen (Art. 8 Abs. 1a Fluggastrechte-VO).
  2. Du lässt dich von der Fluggesellschaft umbuchen und nimmst einen Flug (Art. 8 Abs. 1b und 1c Fluggastrechte-VO).

Entscheidest du dich für eine Umbuchung, hast du ebenfalls Anspruch auf Betreuung durch deine Airline. Das heißt, sie muss dir gegebenenfalls ein Hotel und einen Transfer zum Flughafen zur Verfügung stellen sowie Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten. Wenn du selbst in Vorleistung gehst, solltest du die Quittungen dafür aufbewahren.

Welche Fluggastrechte habe ich bei Nichtbeförderung?

Eine Nichtbeförderung liegt beispielsweise dann vor, wenn das Flugzeug von der Airline überbucht wurde und nun weniger Plätze zur Verfügung stehen als Passagiere am Flughafen bereitstehen. Wirst du aufgrund der Überbuchung nicht mitgenommen, hast du Anspruch auf

  • die Erstattung des Flugtickets (Ticketpreis),
  • den frühestmöglichen kostenlosen Rückflug zum Abflugort,
  • die frühestmögliche Beförderung zum Zielort oder
  • die Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin (sofern Plätze verfügbar sind).

Zusätzlich steht dir eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Diese darf die Fluggesellschaft allerdings um 50 Prozent kürzen, wenn sie dir einen Alternativflug zur Verfügung stellt, der nicht später als zwei, drei bzw. vier Stunden (je nach Entfernung) gegenüber dem geplanten Flug am Endziel eintrifft.

Downgrading kein Grund für Entschädigung

Nicht immer ist das ganze Flugzeug überbucht, manchmal gibt es einfach keinen Platz mehr in der gebuchten Beförderungsklasse. Musst du zum Beispiel statt in der Business Class in der Economy Class Platz nehmen, ist das laut dem Landgericht Landshut keine Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechteverordnung. Entsprechend steht dir keine Ausgleichszahlung für das Downgrading zu (LG Landshut, Urteil vom 4. Mai 2017, Az. 41 O 2511/16).

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 der Fluggast-VO muss das ausführende Unternehmen der Luftfahrt dir bei einer Herabstufung in eine niedrigere Klasse jedoch 30 (bis 1.500 km Flugstrecke), 50 (1.500 – 3.500 km) oder 75 Prozent (ab 3.500 km) des Ticketpreises zurückerstatten.

Erhalte ich bei Problemen auf dem Hin- und Rückflug jeweils eine Entschädigung?

Der Hinflug und der Rückflug gelten immer als zwei eigenständige Flüge, auch wenn sie gemeinsam gebucht und bezahlt wurden. Kommt es auf beiden Verbindungen zu Flugunregelmäßigkeiten, kannst du für beide Flüge Ansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung geltend machen.

Gegenüber welcher Fluggesellschaft kann ich meine Forderung geltend machen?

Nicht selten kommt es vor, dass dein Flug von einer anderen als der Airline ausgeführt wird, bei der du das Flugticket gebucht hast. Häufig wird zum Beispiel der Anschlussflug von einem anderen Unternehmen durchgeführt. Bei Flugunregelmäßigkeiten wird immer die ausführende Fluggesellschaft in Haftung genommen – also die, die dich auch tatsächlich fliegt.

Sollte die Airline ein Flugzeug samt Besatzung von einer anderen Gesellschaft anmieten (Wet-Lease-Vertrag), trägt die erstgenannte Fluggesellschaft die operationelle Verantwortung für den Flug und gilt als ausführendes Unternehmen.

Wann gelten die Flugrechte nicht?

Wenn für die Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten. Das ist dann der Fall, wenn die Gründe für die Flugunregelmäßigkeit nicht im Machtbereich der Fluggesellschaft liegen. Also beispielsweise bei wetterbedingten Verspätungen aus Ausfällen, medizinischen Notfällen oder der Sperrung des Luftraums. Außergewöhnliche Umstände befreien die Fluggesellschaft jedoch nicht davon, Unterstützungsleistungen wie Verpflegung und Unterbringung zu erbringen.

Wann außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist nicht immer ganz eindeutig. So hat beispielsweise der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass ein „wilder Streik“ des Personals im Luftverkehr, der die Abfertigung der Flugzeuge behindert, keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt.

Welche Rechte habe ich auf Flügen außerhalb der Europäischen Union?

Wenn dein Flug keinen direkten Berührungspunkt mit der Europäischen Union hat (Überflüge zählen nicht), gilt für dich allenfalls das Reiserecht der jeweils geltenden außereuropäischen Rechtsordnung. International gelten verglichen mit der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union allerdings verhältnismäßig geringe Schutzstandards für Fluggäste. Hinzu kommt, dass die internationale Durchsetzung schwierig ist.

Wenn du sicher gehen möchtest, dass du im Falle einer Annullierung oder Verspätung Anspruch auf eine monetäre Entschädigung hast, solltest du darauf achten, dass deine Flugverbindung in der EU startet oder endet oder zumindest von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU durchgeführt wird.

Welche Rechte habe ich bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck?

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt nur die Leistungen, die dir bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zustehen. Das Thema Gepäck auf Flugreisen wird darin nicht behandelt. Diese Ansprüche werden jedoch im Montrealer Abkommen geregelt. Dort ist festgeschrieben, dass Passagiere einen Schaden von umgerechnet ca. 1.430 Euro pro Person – nicht pro Gepäckstück – erstattet bekommen (Artikel 22).

Neben der Erstattung des Zeitwerts darfst du dir für die Zeit, die dein Aufgabegepäck oder Handgepäck nicht zur Verfügung steht, angemessenen Ersatz für Kleidung und Hygieneartikel beschaffen. Die Kosten hierfür müssen aber so gering wie möglich gehalten werden und lückenlos nachweisbar sein.

Wichtig: Gepäckschaden innerhalb von 7 Tagen melden

Gibt es Probleme mit deinem Gepäck, musst du den Schaden innerhalb von sieben Tagen melden – also meist noch während des Urlaubs oder der Reise. Ansonsten verlierst du jeglichen Anspruch auf Schadensersatz.

Wie kann ich meine Fluggastrechte gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzen?

Normalerweise sind Airlines gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, dir binnen sieben Tagen deine Entschädigung auszuzahlen. Ohne, dass du diese beantragen oder anderweitig einfordern musst.

In der Praxis funktioniert das leider überhaupt nicht. Selbst wenn du die Fluggesellschaft mit deiner Forderung kontaktierst, rührt diese sich häufig gar nicht oder zögert die Begleichung der Ausgleichsleistung hinaus. Damit du für deine Forderung nicht gleich Klage bei Gericht einreichen musst, gibt es Dienstleister wie uns, die sich darum kümmern, dass du deine Entschädigung erhältst – mit EUflight sogar noch bevor die Fluggesellschaft zahlt!

Folgende Optionen stehen dir zur Durchsetzung deiner Forderung zur Verfügung:

Fluggesellschaft selbst kontaktieren

Natürlich kannst du dich selbstständig an die Airline wenden und deine Forderung geltend machen. Dafür stellen wir dir gern ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung.

    • Vorteil:
    • Nachteile:


Schlichtungsstelle einschalten

Reagiert das Unternehmen gar nicht oder streitet es einen Anspruch auf Entschädigung ab, kannst du dich an die Schlichtungsstelle wenden. Eine Schlichtung ist für dich kostenfrei. Es gibt zwei Schlichtungsstellen. Ist die Airline Mitglied bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), ist diese für deinen Fall zuständig. Ansonsten wendest du dich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Wichtig: Bevor du eine Schlichtung beantragst, musst du alles dir Mögliche versucht haben, das Problem selbst zu lösen. Außerdem muss das Unternehmen deine Forderung ganz oder teilweise abgelehnt haben. Meldet sich die Airline nicht, musst du mindestens zwei Monate warten, bevor du dich an die Schlichtungsstelle wenden darfst (§ 57b Abs, 2 Nr. 5 LuftVG). Weiterhin muss deine Flugreise überwiegend aus privaten Gründen stattgefunden haben. Geschäftsreisende haben keinen Anspruch auf eine Schlichtung (§ 57b Abs. 1 LuftVG).

Inkasso: Entschädigung professionell eintreiben

Weil die Geltendmachung der Flugrechte so komplex, langwierig und zeitaufwendig ist, gibt es diverse Dienstleister. Diese wenden im Wesentlichen zwei verschiedene Methoden an, um dich bei der Geltendmachung deiner finanziellen Fluggastrechte zu unterstützen: Inkasso und Factoring.

Inkasso-Dienstleister versuchen deine Forderung für dich einzutreiben. In der Regel wird dazu im ersten Schritt ein Mahnschreiben aufgesetzt und verschickt. Inkasso hat den Vorteil, dass du dich nicht wochen- oder sogar monatelang mit der Fluggesellschaft herumschlagen musst.

Allerdings bekommst du dein Geld erst dann, wenn das Inkasso-Unternehmen auch tatsächlich erfolgreich war – also Geld von der Airline erhalten hat. Das dauert nicht nur lange, sondern ist auch ein Kostenrisiko. Denn wenn die Airline deine Forderung wie häufig üblich ablehnt, musst du entscheiden, ob du Klage vor Gericht einreichst. Viele Anbieter nehmen dann zusätzlich zu ihrer Provision eine sogenannte Rechtswegegebühr.

Für ihre Leistung ziehen Inkasso-Dienstleister normalerweise eine prozentuale Provision von der Forderungssumme ab, die dir zusteht. Ob du auch etwas bezahlen musst, wenn der Dienstleister erfolglos ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und seinen Konditionen ab.

Factoring: Fluggastrechte abtreten und Geld sofort erhalten

Vom Inkasso ist das sogenannte Factoring zu unterscheiden, das wir von EUflight anbieten. Das Besondere daran ist, dass wir dir deine Forderung abkaufen und dann auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko versuchen, die Forderung durchzusetzen.

Der Vorteil besteht darin, dass du sofort Geld bekommst und wir das Risiko eines Forderungsausfalls übernehmen. Durch die Abtretung deiner Forderung hast du keine Wartezeit und keinen bürokratischen Aufwand. Du kannst die Express-Zahlung, die sich aus deinem gesetzlichen Anspruch abzüglich einer Geld-sofort-Gebühr ergibt, in jedem Fall behalten. Unabhängig davon, ob die Airline letztlich zahlt oder nicht.

Was sollte ich vor Ort tun, wenn es zu Flugunregelmäßigkeiten kommt?

Wende dich bei Fragen direkt an das Bodenpersonal am Flughafen. Zusätzlich solltest du alle relevanten Informationen für eine Entschädigung dokumentieren. Das sind insbesondere der Zeitpunkt des geplanten (z. B. Ticket, Boardingpass) und des tatsächlichen Abfluges sowie das Verhalten der Fluggesellschaft.

Dokumentieren Sie die Informationen möglichst schriftlich und machen Sie Beweisfotos, zum Beispiel von den Anzeigetafeln am Flughafen, die die Verspätung anzeigen. Denken Sie daran, dass für die Entschädigung der Zeitpunkt entscheidend ist, an dem am Zielflughafen die Türen des Flugzeugs geöffnet werden.

Lasse dir die Informationen von mehreren Zeugen bestätigen und tausche die Kontaktdaten mit ihnen aus. Sollte es notwendig sein, Dienstleistungen wie ein Taxi oder ein Hotel in Anspruch zu nehmen, sammle sämtliche Quittungen und Rechnungen, bis du deine Entschädigung erhalten hast.

Grundsätzlich gilt: Die Zeiten, wann ein Flugzeug startet und landet, werden sowohl von den Flughäfen als auch von den Luftfahrtunternehmen exakt erfasst. Es ist hilfreich, die Zeiten als Passagier noch einmal zu dokumentieren, aber keine zwingende Voraussetzung, um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen.

Gelten die Fluggastrechte auch für Pauschalreisen mit einem Flug?

Die europäischen Fluggastrechte gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Linienflug oder einen Charterflug (in der Verordnung „Bedarfsflugverkehr“ genannt) handelt. Demnach haben auch Pauschalreisende einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt. Auch wenn du den Flug nicht direkt über die Airline gebucht hast, sondern Bestandteil des Pauschalreisepakets des Reiseveranstalters war.

Den Anspruch auf Flugentschädigung machst du idealerweise direkt gegenüber dem Luftfahrtunternehmen und nicht gegenüber dem Reiseveranstalter gelten. Von letzterem kannst du gegebenenfalls ergänzend eine Minderung des Reisepreises fordern.

Express-Entschädigung nach EU-Recht: Geld sofort!

Wir sorgen dafür, dass du so schnell wie möglich zu deiner Entschädigungszahlung kommst. Mit unserer Express-Entschädigung unterscheiden wir uns signifikant von anderen Fluggasthelfern. Denn wir zahlen dir deine Entschädigung nach einer kurzen Prüfung sofort aus – ganz ohne lange Wartezeit und lästige Bürokratie.

Übrigens: Auch wenn dein Flug schon länger zurück liegt, kannst du deine Ansprüche geltend machen. Du hast drei Jahre Zeit!

Fluggastrechte oder Verordnung der Europäischen Union:

Außergewöhnliche Umstände:

Weitere Themen:

Entschädigungsfähige Gründe:

Kurzstrecke

bis 1.500 km

HAM

Hamburg

250,00 EUR

pro Fluggast

FRA

Frankfurt

Mittelstrecke

1.500 – 3.500 km

HAM

Hamburg

400,00 EUR

pro Fluggast

PMI

Mallorca

Langstrecke

ab 3.500 km

HAM

Hamburg

600,00 EUR

pro Fluggast

JFK

New York

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Fluggastrechteverordnung:
Deine Fluggastrechte auf einen Blick

Wenn es auf Flugreisen zu Problemen kommt, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern mitunter auch teuer. Die Europäische Union hat die Fluggastrechte in einer eigenen Verordnung geregelt. Wenn dein Flug verspätet ist, ausfällt oder dir die Beförderung verweigert wird, stehen dir bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Erfahre alles, was du zu deinen Fluggastrechten wissen musst!

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Fluggastrechteverordnung der EU regelt genau, welche Ansprüche Flugpassagiere bei Verspätungen, Flugausfällen und Nichtbeförderung haben.
  • Abhängig von der Flugdistanz sehen die Fluggastrechte Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro vor – unabhängig vom Flugpreis. Hinzu kommen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Übernachtungen.
  • EUflight sorgt dafür, dass du deine Entschädigung als Expresszahlung erhältst. So musst du weder darauf warten noch musst du dich mit der Airline herumschlagen.


Technische Probleme, Überbuchungen, Streiks oder Unwetter – es gibt zahlreiche Gründe für Flugverspätungen, Flugausfälle und andere Unregelmäßigkeiten auf Flugreisen. Die Statistiken zeigen: Immer mehr Passagiere leiden unter verspäteten oder ausgefallenen Flügen.

Die gute Nachricht: Die Europäische Union (EU) hat die Fluggastrechte wie keine andere Region gestärkt und klar geregelt. Dadurch ist zweifelsfrei klar, wie ein Fluggast entschädigt werden muss, wenn es zu Problemen beim Flug kommt – zumindest theoretisch. Denn in der Praxis stellen sich die Fluggesellschaften trotz der klaren Rechtslage häufig quer und verweigert Entschädigungsleistungen.

 

Express-Entschädigung nach EU-Recht: Geld sofort!

Wir sorgen dafür, dass du so schnell wie möglich zu deiner Entschädigungszahlung kommst. Mit unserer Express-Entschädigung unterscheiden wir uns signifikant von anderen Fluggasthelfern. Denn wir zahlen dir deine Entschädigung nach einer kurzen Prüfung sofort aus – ganz ohne lange Wartezeit und lästige Bürokratie.

Übrigens: Auch wenn dein Flug schon länger zurück liegt, kannst du deine Ansprüche geltend machen. Du hast drei Jahre Zeit!

Wer regelt die Fluggastrechte?

Die Fluggastrechte sind im europäischen Rechtsraum zu wesentlichen Teilen in der sogenannten EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) geregelt. International werden sie durch das Montrealer Übereinkommen ergänzt.

Überblick: Wann dir nach EU-Recht eine Entschädigung zusteht

  • Flugstrecke: Der Flug muss in der EU gestartet sein. Startet er außerhalb, landet aber in der EU, muss die Airline ihren Sitz in der EU haben.
  • Verspätung: Die Ankunft am Zielflughafen muss mindestens 3 Stunden verspätet sein – maßgeblich ist der Zeitpunkt des Öffnens der Türen! Die konkrete Abflugzeit spielt für die Verspätung keine Rolle.
  • Annullierung: Der Fluggast wurde innerhalb der 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert, ohne dass eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wurde.
  • Nichtbeförderung: Dem Passagier wurde trotz bestätigter Buchung der Zutritt in den Flieger verweigert – z. B. wegen Überbuchung.
  • Herabstufung: Der Fluggast ist in eine niedrigere Klasse herabgestuft worden.

Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung wurde 2004 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und ist seit dem 17. Februar 2015 in Kraft. Nachdem zwei Luftfahrtverbände gegen das Übereinkommen geklagt haben, hat der Europäische Gerichtshof 2006 seine Gültigkeit bestätigt. Seither gilt die Verordnung unverändert fort.

Die Verordnung regelt, welche Rechte Reisende bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung haben. Ihr vollständiger Titel lautet:

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

Laut der EU-Verordnung sind „Nichtbeförderung und Annullierung oder eine große

Verspätung von Flügen sind für die Fluggäste ein Ärgernis und verursachen ihnen große Unannehmlichkeiten“.

Ziel der Verordnung ist es daher, die „festgelegten Schutzstandards zu erhöhen, um die Fluggastrechte zu stärken und um sicherzustellen, dass die Geschäftstätigkeit von Luftfahrtunternehmen in einem liberalisierten Markt harmonisierten Bedingungen unterliegt.“

Bei welchen Flügen findet die EU-Fluggastrechte Anwendung?

Die Vorschriften der EU-Fluggastrechteverordnung werden grundsätzlich bei folgenden Flugverbindungen angewendet:

  • Flüge innerhalb der EU, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Wichtig ist, dass bei flugbedingten Problemen noch keine Leistung (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Airline) für dieselbe Reise nach den Rechtsvorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden. Eine Entschädigung kann demnach nicht mehrfach auf verschiedenen Rechtsgrundlagen eingefordert werden.

Merke

Die Fluggastrechte-VO gilt für sämtliche Flüge, die innerhalb der Europäischen Union angetreten werden. Keine Anwendung finden die Vorschriften der Fluggastrechte-VO auf Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Luftfahrtunternehmen in die EU.

In welchen Ländern finden die Fluggastrechte Anwendung?

Die Fluggastrechteverordnung wird von allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet. Zudem gilt sie für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union, in den EWR-Mitgliedsstaaten Island und Norwegen oder in der Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen innerhalb der EU als Ziel haben.

Welche Fluggastrechte habe ich bei einer Verspätung meines Flugs?

Flugverspätungen sind der häufigste Fall von Unregelmäßigkeiten bei Flügen. Die Fluggastrechteverordnung sieht eine sogenannte Ausgleichszahlung vor, wenn der Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Entscheidend ist hierbei nicht der Abflug, sondern die Ankunft. Liegt die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel mehr als drei Stunden hinter der bei der Buchung angegebenen geplanten Ankunftszeit, steht im Rahmen der Fluggastrechteverordnung eine Entschädigungszahlung zu.

Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Distanz der gesamten Flugstrecke ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Die Höhe des tatsächlichen Flugpreises spielt dabei keine Rolle. Die konkreten Entschädigungshöhen findest du hier auf unserer Seite zu Flugverspätungen.

Neben der finanziellen Entschädigung stehen dir ebenfalls abhängig von der Länge der Flugstrecke ab zwei bis vier Stunden sogenannte Betreuungsleistungen zu. Dabei handelt es sich um Mahlzeiten und Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten und ggf. eine Hotelübernachtung mit Transfer.

Fluggastrechte

Welche Fluggastrechte habe ich bei einer Annullierung meines Flugs?

Wird dein Flug gestrichen oder gecancelt, hast du die Wahl:

  1. Du kannst dir den Preis des Flugtickets erstatten lassen (Art. 8 Abs. 1a Fluggastrechte-VO).
  2. Du lässt dich von der Fluggesellschaft umbuchen und nimmst einen Flug (Art. 8 Abs. 1b und 1c Fluggastrechte-VO).

Entscheidest du dich für eine Umbuchung, hast du ebenfalls Anspruch auf Betreuung durch deine Airline. Das heißt, sie muss dir gegebenenfalls ein Hotel und einen Transfer zum Flughafen zur Verfügung stellen sowie Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten. Wenn du selbst in Vorleistung gehst, solltest du die Quittungen dafür aufbewahren.

Welche Fluggastrechte habe ich bei Nichtbeförderung?

Eine Nichtbeförderung liegt beispielsweise dann vor, wenn das Flugzeug von der Airline überbucht wurde und nun weniger Plätze zur Verfügung stehen als Passagiere am Flughafen bereitstehen. Wirst du aufgrund der Überbuchung nicht mitgenommen, hast du Anspruch auf

  • die Erstattung des Flugtickets (Ticketpreis),
  • den frühestmöglichen kostenlosen Rückflug zum Abflugort,
  • die frühestmögliche Beförderung zum Zielort oder
  • die Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin (sofern Plätze verfügbar sind).

Zusätzlich steht dir eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Diese darf die Fluggesellschaft allerdings um 50 Prozent kürzen, wenn sie dir einen Alternativflug zur Verfügung stellt, der nicht später als zwei, drei bzw. vier Stunden (je nach Entfernung) gegenüber dem geplanten Flug am Endziel eintrifft.

Downgrading kein Grund für Entschädigung

Nicht immer ist das ganze Flugzeug überbucht, manchmal gibt es einfach keinen Platz mehr in der gebuchten Beförderungsklasse. Musst du zum Beispiel statt in der Business Class in der Economy Class Platz nehmen, ist das laut dem Landgericht Landshut keine Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechteverordnung. Entsprechend steht dir keine Ausgleichszahlung für das Downgrading zu (LG Landshut, Urteil vom 4. Mai 2017, Az. 41 O 2511/16).

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 der Fluggast-VO muss das ausführende Unternehmen der Luftfahrt dir bei einer Herabstufung in eine niedrigere Klasse jedoch 30 (bis 1.500 km Flugstrecke), 50 (1.500 – 3.500 km) oder 75 Prozent (ab 3.500 km) des Ticketpreises zurückerstatten.

Erhalte ich bei Problemen auf dem Hin- und Rückflug jeweils eine Entschädigung?

Der Hinflug und der Rückflug gelten immer als zwei eigenständige Flüge, auch wenn sie gemeinsam gebucht und bezahlt wurden. Kommt es auf beiden Verbindungen zu Flugunregelmäßigkeiten, kannst du für beide Flüge Ansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung geltend machen.

Gegenüber welcher Fluggesellschaft kann ich meine Forderung geltend machen?

Nicht selten kommt es vor, dass dein Flug von einer anderen als der Airline ausgeführt wird, bei der du das Flugticket gebucht hast. Häufig wird zum Beispiel der Anschlussflug von einem anderen Unternehmen durchgeführt. Bei Flugunregelmäßigkeiten wird immer die ausführende Fluggesellschaft in Haftung genommen – also die, die dich auch tatsächlich fliegt.

Sollte die Airline ein Flugzeug samt Besatzung von einer anderen Gesellschaft anmieten (Wet-Lease-Vertrag), trägt die erstgenannte Fluggesellschaft die operationelle Verantwortung für den Flug und gilt als ausführendes Unternehmen.

Wann gelten die Flugrechte nicht?

Wenn für die Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten. Das ist dann der Fall, wenn die Gründe für die Flugunregelmäßigkeit nicht im Machtbereich der Fluggesellschaft liegen. Also beispielsweise bei wetterbedingten Verspätungen aus Ausfällen, medizinischen Notfällen oder der Sperrung des Luftraums. Außergewöhnliche Umstände befreien die Fluggesellschaft jedoch nicht davon, Unterstützungsleistungen wie Verpflegung und Unterbringung zu erbringen.

Wann außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist nicht immer ganz eindeutig. So hat beispielsweise der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass ein „wilder Streik“ des Personals im Luftverkehr, der die Abfertigung der Flugzeuge behindert, keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt.

Welche Rechte habe ich auf Flügen außerhalb der Europäischen Union?

Wenn dein Flug keinen direkten Berührungspunkt mit der Europäischen Union hat (Überflüge zählen nicht), gilt für dich allenfalls das Reiserecht der jeweils geltenden außereuropäischen Rechtsordnung. International gelten verglichen mit der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union allerdings verhältnismäßig geringe Schutzstandards für Fluggäste. Hinzu kommt, dass die internationale Durchsetzung schwierig ist.

Wenn du sicher gehen möchtest, dass du im Falle einer Annullierung oder Verspätung Anspruch auf eine monetäre Entschädigung hast, solltest du darauf achten, dass deine Flugverbindung in der EU startet oder endet oder zumindest von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU durchgeführt wird.

Welche Rechte habe ich bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck?

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt nur die Leistungen, die dir bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zustehen. Das Thema Gepäck auf Flugreisen wird darin nicht behandelt. Diese Ansprüche werden jedoch im Montrealer Abkommen geregelt. Dort ist festgeschrieben, dass Passagiere einen Schaden von umgerechnet ca. 1.430 Euro pro Person – nicht pro Gepäckstück – erstattet bekommen (Artikel 22).

Neben der Erstattung des Zeitwerts darfst du dir für die Zeit, die dein Aufgabegepäck oder Handgepäck nicht zur Verfügung steht, angemessenen Ersatz für Kleidung und Hygieneartikel beschaffen. Die Kosten hierfür müssen aber so gering wie möglich gehalten werden und lückenlos nachweisbar sein.

Wichtig: Gepäckschaden innerhalb von 7 Tagen melden

Gibt es Probleme mit deinem Gepäck, musst du den Schaden innerhalb von sieben Tagen melden – also meist noch während des Urlaubs oder der Reise. Ansonsten verlierst du jeglichen Anspruch auf Schadensersatz.

Wie kann ich meine Fluggastrechte gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzen?

Normalerweise sind Airlines gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, dir binnen sieben Tagen deine Entschädigung auszuzahlen. Ohne, dass du diese beantragen oder anderweitig einfordern musst.

In der Praxis funktioniert das leider überhaupt nicht. Selbst wenn du die Fluggesellschaft mit deiner Forderung kontaktierst, rührt diese sich häufig gar nicht oder zögert die Begleichung der Ausgleichsleistung hinaus. Damit du für deine Forderung nicht gleich Klage bei Gericht einreichen musst, gibt es Dienstleister wie uns, die sich darum kümmern, dass du deine Entschädigung erhältst – mit EUflight sogar noch bevor die Fluggesellschaft zahlt!

Folgende Optionen stehen dir zur Durchsetzung deiner Forderung zur Verfügung:

Fluggesellschaft selbst kontaktieren

Natürlich kannst du dich selbstständig an die Airline wenden und deine Forderung geltend machen. Dafür stellen wir dir gern ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung.

    • Vorteil:
    • Nachteile:


Schlichtungsstelle einschalten

Reagiert das Unternehmen gar nicht oder streitet es einen Anspruch auf Entschädigung ab, kannst du dich an die Schlichtungsstelle wenden. Eine Schlichtung ist für dich kostenfrei. Es gibt zwei Schlichtungsstellen. Ist die Airline Mitglied bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), ist diese für deinen Fall zuständig. Ansonsten wendest du dich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Wichtig: Bevor du eine Schlichtung beantragst, musst du alles dir Mögliche versucht haben, das Problem selbst zu lösen. Außerdem muss das Unternehmen deine Forderung ganz oder teilweise abgelehnt haben. Meldet sich die Airline nicht, musst du mindestens zwei Monate warten, bevor du dich an die Schlichtungsstelle wenden darfst (§ 57b Abs, 2 Nr. 5 LuftVG). Weiterhin muss deine Flugreise überwiegend aus privaten Gründen stattgefunden haben. Geschäftsreisende haben keinen Anspruch auf eine Schlichtung (§ 57b Abs. 1 LuftVG).

Inkasso: Entschädigung professionell eintreiben

Weil die Geltendmachung der Flugrechte so komplex, langwierig und zeitaufwendig ist, gibt es diverse Dienstleister. Diese wenden im Wesentlichen zwei verschiedene Methoden an, um dich bei der Geltendmachung deiner finanziellen Fluggastrechte zu unterstützen: Inkasso und Factoring.

Inkasso-Dienstleister versuchen deine Forderung für dich einzutreiben. In der Regel wird dazu im ersten Schritt ein Mahnschreiben aufgesetzt und verschickt. Inkasso hat den Vorteil, dass du dich nicht wochen- oder sogar monatelang mit der Fluggesellschaft herumschlagen musst.

Allerdings bekommst du dein Geld erst dann, wenn das Inkasso-Unternehmen auch tatsächlich erfolgreich war – also Geld von der Airline erhalten hat. Das dauert nicht nur lange, sondern ist auch ein Kostenrisiko. Denn wenn die Airline deine Forderung wie häufig üblich ablehnt, musst du entscheiden, ob du Klage vor Gericht einreichst. Viele Anbieter nehmen dann zusätzlich zu ihrer Provision eine sogenannte Rechtswegegebühr.

Für ihre Leistung ziehen Inkasso-Dienstleister normalerweise eine prozentuale Provision von der Forderungssumme ab, die dir zusteht. Ob du auch etwas bezahlen musst, wenn der Dienstleister erfolglos ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und seinen Konditionen ab.

Factoring: Fluggastrechte abtreten und Geld sofort erhalten

Vom Inkasso ist das sogenannte Factoring zu unterscheiden, das wir von EUflight anbieten. Das Besondere daran ist, dass wir dir deine Forderung abkaufen und dann auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko versuchen, die Forderung durchzusetzen.

Der Vorteil besteht darin, dass du sofort Geld bekommst und wir das Risiko eines Forderungsausfalls übernehmen. Durch die Abtretung deiner Forderung hast du keine Wartezeit und keinen bürokratischen Aufwand. Du kannst die Express-Zahlung, die sich aus deinem gesetzlichen Anspruch abzüglich einer Geld-sofort-Gebühr ergibt, in jedem Fall behalten. Unabhängig davon, ob die Airline letztlich zahlt oder nicht.

Was sollte ich vor Ort tun, wenn es zu Flugunregelmäßigkeiten kommt?

Wende dich bei Fragen direkt an das Bodenpersonal am Flughafen. Zusätzlich solltest du alle relevanten Informationen für eine Entschädigung dokumentieren. Das sind insbesondere der Zeitpunkt des geplanten (z. B. Ticket, Boardingpass) und des tatsächlichen Abfluges sowie das Verhalten der Fluggesellschaft.

Dokumentieren Sie die Informationen möglichst schriftlich und machen Sie Beweisfotos, zum Beispiel von den Anzeigetafeln am Flughafen, die die Verspätung anzeigen. Denken Sie daran, dass für die Entschädigung der Zeitpunkt entscheidend ist, an dem am Zielflughafen die Türen des Flugzeugs geöffnet werden.

Lasse dir die Informationen von mehreren Zeugen bestätigen und tausche die Kontaktdaten mit ihnen aus. Sollte es notwendig sein, Dienstleistungen wie ein Taxi oder ein Hotel in Anspruch zu nehmen, sammle sämtliche Quittungen und Rechnungen, bis du deine Entschädigung erhalten hast.

Grundsätzlich gilt: Die Zeiten, wann ein Flugzeug startet und landet, werden sowohl von den Flughäfen als auch von den Luftfahrtunternehmen exakt erfasst. Es ist hilfreich, die Zeiten als Passagier noch einmal zu dokumentieren, aber keine zwingende Voraussetzung, um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen.

Gelten die Fluggastrechte auch für Pauschalreisen mit einem Flug?

Die europäischen Fluggastrechte gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Linienflug oder einen Charterflug (in der Verordnung „Bedarfsflugverkehr“ genannt) handelt. Demnach haben auch Pauschalreisende einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt. Auch wenn du den Flug nicht direkt über die Airline gebucht hast, sondern Bestandteil des Pauschalreisepakets des Reiseveranstalters war.

Den Anspruch auf Flugentschädigung machst du idealerweise direkt gegenüber dem Luftfahrtunternehmen und nicht gegenüber dem Reiseveranstalter gelten. Von letzterem kannst du gegebenenfalls ergänzend eine Minderung des Reisepreises fordern.

Express-Entschädigung nach EU-Recht: Geld sofort!

Wir sorgen dafür, dass du so schnell wie möglich zu deiner Entschädigungszahlung kommst. Mit unserer Express-Entschädigung unterscheiden wir uns signifikant von anderen Fluggasthelfern. Denn wir zahlen dir deine Entschädigung nach einer kurzen Prüfung sofort aus – ganz ohne lange Wartezeit und lästige Bürokratie.

Übrigens: Auch wenn dein Flug schon länger zurück liegt, kannst du deine Ansprüche geltend machen. Du hast drei Jahre Zeit!

Fluggastrechte oder Verordnung der Europäischen Union:

Außergewöhnliche Umstände:

Weitere Themen:

Entschädigungsfähige Gründe:

Kurzstrecke

bis 1.500 km

HAM

Hamburg

250,00 EUR

pro Fluggast

FRA

Frankfurt

Mittelstrecke

1.500 – 3.500 km

HAM

Hamburg

400,00 EUR

pro Fluggast

PMI

Mallorca

Langstrecke

ab 3.500 km

HAM

Hamburg

600,00 EUR

pro Fluggast

JFK

New York

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